Ihre Firma zieht um? So gelingt die Übergabe von Gewerberäumen ohne Stress

Beim Auszug aus Gewerberäumen steht als Letztes der Termin zur Übergabe bevor. Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist hier Pflicht – denn werden der Zustand und allfällige Mängel an der Immobilie schriftlich festgehalten, ersticken Sie spätere Streitigkeiten mit dem Eigentümer oder Nachmieter bereits im Keim. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Übergabe von Gewerberäumen achten müssen.

Raum in Originalzustand versetzen

Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass Sie – sofern mit dem Eigentümer der Immobilie nichts anderes vereinbart wurde – die Gewerberäume so hinterlassen, wie Sie sie übernommen haben. Allfällige Änderungen müssen Sie vor der Übergabe rückgängig machen.

Gehen Sie Raum für Raum durch

Nehmen Sie sich Zeit für die Übergabe! Denn auch Treppen und andere versteckte Winkel können beim Umzug zu Schaden kommen. Vergessen Sie Balkons, Abstellräume, Keller, Gärten und Parkplätze nicht. Wenn Sie den Zustand der Immobilie genau festhalten, schützen Sie sich vor späteren Vorwürfen durch den Vermieter oder Nachfolger.

Achtung! Die Abnahme mit dem Nachmieter allein ist nicht empfehlenswert – es könnten Interessenskonflikte entstehen. Sie sollten auf jeden Fall den Vermieter miteinbeziehen.

Die Lichtverhältnisse sind entscheidend

Am besten wählen Sie für die Übergabe einen Tag mit guten Lichtverhältnissen – oder Sie achten auf entsprechende Beleuchtung. So kommen auch kleinere Mängel zum Vorschein und können im Übergabeprotokoll notiert werden.

Das Übergabeprotokoll

Als Erstes vermerken Sie im Übergabeprotokoll die Angaben zu Vermieter und Mieter. Halten Sie auch fest, an welchem Datum die Besichtigung erfolgte und wie die genaue Adresse der Gewerbeimmobilie lautet.

Machen Sie Raum für Raum Angaben zum Zustand von Wänden, Decken, Türen, Fenster, Heizkörper, Bodenbelag, Einbauschränken und Elektroinstallationen. Für den Flur sollten Sie zusätzlich die Treppe sowie das Treppengeländer beachten und für Bäder die Fliesen, sanitären Installationen sowie Zubehör wie Spiegel, Seifenschalen oder Tuchhalter. Die Küche bietet besonders viele Möglichkeiten für Mängel. Legen Sie hier das Augenmerk auf Kochherd, Spüle und Küchenmöbel.

Eventuelle Mängel werden in ein separates Bemerkungsfeld eingetragen. Zudem können Sie niederschreiben, ob die Behebung durch den Vermieter oder den Mieter erfolgt.

Danach werden im Protokoll die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notiert. Um ganz sicherzugehen, können Sie die Zahlen auch fotografieren. Als Letztes wird die Rückgabe aller Schlüssel (Haupteingang, einzelne Zimmer, Keller, Briefkasten und Garagen) im Übergabeprotokoll vermerkt.

Übernimmt der neue Mieter Einrichtungsgegenstände, können Sie dies ebenfalls verzeichnen.